CLICK & LEARN 360°

 

Die professionelle Vorbereitung auf die Theorieprüfung stützt sich auf die drei Grundpfeiler:

  • Theorieunterricht in der Fahrschule (mit SCAN & TEACH),
  • Vertiefen, Nachlesen bzw. Aufbereiten, selbständig oder in der Gruppe (mit dem Buch zu Hause, in der Fahrschule oder irgendwo unterwegs) und
  • Üben am PC (mit der 360°- Software zu Haus, unterwegs oder in der Fahrschule).

Alle drei Lernbereiche sind systematisch aufeinander abgestimmt, das heißt:
thematischer Aufbau, inhaltliche Gliederung und Begrifflichkeit, Aufgabenstellungen und Erläuterungen sowie CHEATS (= Tipps zur leichteren Aneignung schwieriger Fragestellungen) finden sich systemübergreifend in allen drei Bereichen wieder.

So können sich die Fahrschüler rundum optimal auf die Prüfung vorbereiten: eben 360°.

DEGENER – Besser vorbereitet zum Erfolg!

Kraftwagen über 3,5 t zGM  und Anhänger über 750 kg zGM.

Sie müssen mindestens 21/18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE

Theorie

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff
    (bei Vorbesitz von D1 od. D: 2 Doppelstunden)

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten
    • Klasse C auf CE - Fahrstunden: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit
    • gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
      Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit

      Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit 
    • Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

 

Kraftwagen über 3,5 t zGm, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, 

auch mit Anhänger max. 750 kg zGm.

Sie müssen mindestens 21/18  Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: C1

Theorie

  • 6 Doppelstunden  Grundstoff
  • 10 Doppelstunden  Zusatzstoff
    (bei Vorbesitz von C1 oder D1: 4 Doppelstunden2; bei Vorbesitz von D: 2 Doppelstunden)

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten
    • Klasse B auf C: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit
    • Klasse C1 auf C: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit
    • gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
      Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit 
      Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit 
      Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit

 

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 37 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Befristung der Fahrerlaubnis

C1 und C1E: Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E wird befristet auf die Vollendung des 50. Lebensjahres, ab dem 45. Lebensjahr auf 5 Jahre.

C und CE: Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.

Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

Ausweis
Passbild (biometrisch)
Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahre)
Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
Nachweis über Erste-Hilfe
keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

 

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:

  • dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
  • mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.
  • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
  • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

 

Führerscheinklasse C1E (mittlerer Lastzug)



Welches Alter muss man haben?

•Man muss mindestens 18 Jahre alt sein
•der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zG. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
•für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter 21 Jahre, wenn die z.G. des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt


Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

•Ja, Klasse B und C1


Was darf man mit der Klasse C1E (mittlerer Lastzug) fahren?

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit: 

•einem Anhänger oder Sattelanhänger
•mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 3500 kg und
•einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als12000 kg 

 

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit: 

•einem Anhänger oder Sattelanhänger
•mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
•einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als12000 kg 


Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

 

•Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung , berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw
  < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw7,5t
•Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfungberechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
•Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren
  gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t


Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen: 

•Ausweis
•Passbild (biometrisch)
•Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahre)
•Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
•Nachweis über Erste-Hilfe
•Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister


Wie lange dauert die Ausbildung? 

•Vollzeitkurs: 5 Wochen


Die Ausbildung umfasst:

 Theorie:

 •entfällt 

Praxis: 

•Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
•Sonderfahrten:◦3 Fahrstunden Überlandfahrt
◦1 Fahrstunde Autobahnfahrt
◦1 Fahrstunde Nachtfahrt


Welche Prüfung muss man absolvieren? 

Theorieprüfung: 

•entfällt 

Praktische Prüfung: 

•Dauer mindestens 85 min besteht aus Fahrprüfung 65 min
 
Verbinden oder Trennen


Welche Klassen schließt C1E mit ein? 

•Klasse BE, AM, L und D1E (bei Vorbesitz von D1)


Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C1E? 

•Bis zum 50. Lebensjahr
•danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
•Ab 19.01.2013 sind alle Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt.

 

Führerscheinklasse C1 (mittlerer Lkw)



Welches Alter muss man haben?

Man muss mindestens 18 Jahre alt sein
der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter 21 Jahre, wenn die z.GM. des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt


Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Ja, Klasse B


Was darf man mit der Klasse C1 (mittlerer Lkw) fahren?

Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A – mit einer zGM. von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten


Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung , berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t


Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

Ausweis
Passbild (biometrisch)
Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahre)
Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
Nachweis über Erste-Hilfe
keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister


Wie lange dauert die Ausbildung?

Vollzeitkurs: 4 Wochen


Die Ausbildung umfasst:

Theorie: Vorbesitz
Grundwissen
spez. Wissen C1
Gesamt


Praxis:

Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:3 Fahrstunden Überlandfahrt
1 Fahrstunde Autobahnfahrt
1 Fahrstunde Nachtfahrt


Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):Fragebogen mit 30 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 85 min besteht aus: Fahrprüfung /Abfahrtskontrolle

Welche Klassen schließt C1 mit ein?

Klasse B, AM und L


Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C1?

Bis zum 50. Lebensjahr
danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Ab 19.01.2013 sind alle Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt.

 

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