Führerscheinklasse A1 (Leichtkraftrad)

Welches Alter muss man haben?

Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Nein

Was darf ich mit der Klasse A1 fahren?

  • Krafträder, auch mit Beiwagen.
  • Nicht mehr als 125 ccm Hubraum.
  • Nicht mehr als 11 kW Nennleistung.
  • Nicht mehr als 0,1 KW/kg im Verhältnis der Leistung zum Leergewicht.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge.
  • Symmetrisch angeordnete Räder
  • Mehr als 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren.
  • Mehr als 45 km/h bbH* und nicht mehr als 15 KW Nennleistung.

Prüfung auf Kraftrad erforderlich

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 1 Jahre)
  • Nachweis über 1. Hilfe
  • Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister.

Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen
    (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden).
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung,
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
Sonderfahrten:
  • 5 Fahrstunden Überlandfahrt
  • 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
  • 3 Fahrstunden Nachtfahrt

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

bei Ersterteilung:
  • Fragebogen mit 30 Fragen -
    ab 11 Fehlerpunkten oder
    bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten,
    gilt die Prüfung als nicht bestanden
bei Erweiterung:
  • Fragebogen mit 20 Fragen -
    ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

 Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 70 Minuten

Welche Klassen schließt A1 mit ein?

Klasse AM

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis A1?

Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt

 

Kurze Twiete 2. 24321 Lütjenburg +49 4381 6313 info(at)fahrschule-ramm.de Mo-Fr 16:00 bis 19:00