Führerscheinklasse AM (Leichtkraftfahrzeuge)

Welches Alter muss man haben?

Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 15 Jahren erworben werden

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Nein

Was darf ich mit der Klasse AM Fahren?

  • Zweirädrige Kleinkrafträder:
    Nicht mehr als 45 km/h bbH* und einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer max. Nenndauerleistung bis zu 4 KW oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm auch mit Beiwagen.
  • Fahrräder mit Hilfsmotor:
    Nicht mehr als 45 km/h bbH* und einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer max. Nenndauerleistung bis zu 4 KW oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm weisen die Merkmale eines Fahrrades auf.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder:
    Nicht mehr als 45 km/h bbH*, nicht mehr als 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotor max. 4 KW Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren max. 4 KW Nenndauerleistung bei Elektromotoren.
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
    Nicht mehr als 45 km/h bbH* nicht mehr als 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 4 KW Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren, max. 4 KW Nenndauerleistung bei Elektromotoren. Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).

Prüfung auf Kraftrad erforderlich!

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 1 Jahre)
  • Nachweis über 1. Hilfe
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister


Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

  • Bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
  • Bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 55 Minuten

Welche Klassen schließt AM mit ein?

Keine

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis AM?

Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt.

 

Was darf ich mit diesen Klassen fahren?

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH* von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH* von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klasse: -

T

  • Zugmaschinen mit einer bbH* von max. 60 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,
    die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
  • Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Sie müssen mindestens

  • 16 Jahre für bbH* bis 40 km/h und
  • 18 Jahre für bbH* bis 60 km/h

alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich:

Nein

Eingeschlossene Klassen:

AM, L

 

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

L

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

  • Keine praktische Ausbildung erforderlich

T

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)
  • 6 Doppelstunden2 Zusatzstoff

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Welche Prüfung muss ich machen?

L

Theorieprüfung ist abzulegen

bei Ersterteilung:
  • Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
  • Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung entfällt

T

Theorieprüfung ist abzulegen

bei Ersterteilung:
  • Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
  • Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
  • Dauer mindestens 70 Minuten
    (Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)

Außerdem ist zu beachten:

L

  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
  • Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.

T

  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
  • Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag auf Fahrerlaubnis beizufügen sind:

L und T

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Wissenswertes

L und T

Befristung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis der Klassen L und T wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T zugeteilt.

bbH* = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

BKF Weiterbildung für Berufskraftfahrer


Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.

Fahreignungsseminar (FES) Punktestop mit eventuellem Punkteabbau


Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems seit 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar für punktauffällige Kraftfahrer (ASP).

Durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars (FES) können Kraftfahrer Punkte im Fahreignungsregister abbauen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

  • Bei einem Stand von 1 - 5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden.
  • Bei einem Stand von 6 - 7 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars kein Punkt abgebaut werden..
  • Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abgestimmt sind.
  • Der Mindestzeitraum für ein Fahreignungsseminar beträgt 22 Tage.

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Das zweite Modul darf frühestens eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die verkehrspsychologischen Teilmaßnahme besteht aus zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten mit einem besonders geschulten Verkehrspsychologen (Einzelmaßnahme). Damit der Teilnehmer Zeit hat, die neuen Verhaltensweisen zur Veränderung seines riskanten Fahrverhaltens zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.


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